In der aktuellen Forschung existiert keine einheitliche Definition von Hochbegabung. Gemeinsam in allen verschiedenen Modellen ist jedoch das Vorliegen einer sehr weit überdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit. Neben der hohen allgemeinen Intelligenz verfügen Hochbegabte über jeweils spezifische Intelligenzfaktoren, die in unterschiedlichem Ausmaß verfügbar sein können, z.B. verbale, räumlich-abstrakte oder mathematische Faktoren. Zusätzlich zur intellektuellen Fähigkeit (Intelligenz) lassen sich weitere Fähigkeits- bzw. Begabungsbereiche (wie soziale oder musische Begabung, bildnerisch-darstellende sowie psychomotorisch-praktische Begabung) unterscheiden, die als relativ unabhängig voneinander gelten und bei jedem Menschen verschieden stark ausgeprägt sein können. Wenn von „Hochbegabung“ die Rede ist, ist jedoch meist das Vorliegen einer sehr hohen allgemeinen Intelligenz, also eine hohe Denk- oder Problemlösefähigkeit, gemeint. Traditionell werden Menschen als „hochbegabt“ bezeichnet, die in einem Intelligenztest einen Intelligenzquotienten (IQ) von 130 bzw. einen Prozentrang von 97,7 und höher erreichen. Der Prozentrang gibt dabei an, wie viel Prozent der Vergleichsgruppe gleich große oder kleinere Werte erzielt. Ein Prozentrang von 97,7 bedeutet beispielsweise, dass nur 2,3 Prozent der gleichaltrigen Kinder gleich große oder bessere Werte erzielt, d.h. dass das Kind zu den 2,3 Prozent der Besten gehört. Innerhalb der Gruppe der Hochbegabten kann man noch zwischen den Hochbegabten (meist ab einem Prozentrang von 97,7) und der Gruppe der Höchstbegabten (ab einem Prozentrang von ca. 99,7) unterscheiden. Eine besondere Begabung bedeutet jedoch nicht, dass automatisch außergewöhnliche Leistungen erbracht werden. Eine Hochbegabung ist weder eine Garantie für schulischen noch für beruflichen Erfolg. Ob eine Hochbegabung sich auch in außergewöhnlichen Leistungen zeigt, ist von verschiedenen vermittelnden Faktoren abhängig.
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